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💰 Zuschuss

Ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de
📞
05121 3040
📞
05121 304611
🔗
soziales.niedersachsen.de

Zielgruppen

behindertefrauenjugendmigrantensozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungGesundheit & MedizinHandelIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Jugendhilfeträger bei ambulanten sozialpädagogischen Leistungsangeboten für junge Straffällige. Sie erhalten die Förderung vor allem für Ihre Personalkosten für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer Personalausgaben, pro Stelle bis zuEUR21.000, und bis zu 50 Prozent Ihrer Honorarausgaben, pro Stunde bis zuEUR20,00. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.11. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Fachkraftgebot
•Eine Förderung kann nur erfolgen für Projekte, in denen Personen beschäftigt sind, die sich für die jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgabe entsprechende Ausbildung
•Eine Förderung erfolgt für Projekte, in denen mindestens eine Person mit einem Umfang von 50% einer vollen Stelle beschäftigt ist.

Rechtsgrundlagen

§ 12 Nds

§ 44 LHO

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