Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Jugendhilfeträger bei ambulanten sozialpädagogischen Leistungsangeboten für junge Straffällige. Sie erhalten die Förderung vor allem für Ihre Personalkosten für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer Personalausgaben, pro Stelle bis zuEUR21.000, und bis zu 50 Prozent Ihrer Honorarausgaben, pro Stunde bis zuEUR20,00. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.11. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
§ 12 Nds
§ 44 LHO