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💰 Zuschuss

Pro-Aktiv-Centren

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 60%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
esf-jugendberufshilfe@nbank.de
📞
0511 300319920
📞
021/1060
🔗
www.nbank.de
🔗
portal.nbank.de

Zielgruppen

jugendsozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Arbeit von Pro-Aktiv-Centren, die individuelle Einzelfallhilfe für junge Menschen in problematischen Lebenslagen anbieten. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für den Betrieb eines Pro-Aktiv-Centers können Sie bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen, maximal aberEUR1 Million. Die Laufzeit der Projekte ist normalerweise auf 22 Monate begrenzt. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Reichen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das Kundenportal ein. Die Förderung von innovativen Maßnahmen erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen. Sie können Ihren Antrag nur nach erfolgtem Förderaufruf einreichen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die Region Hannover. Sie können die Fördermittel weiterleiten an kreis- und regionsangehörige Städte und Gemeinden, kommunale Untern
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die Betriebsstätte des Zuwendungsempfängers muss, der Hauptwohnsitz der Teilnehmenden sowie der Ort der Durchführung des Projekts sollen in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorien ÜR ode
•Die Verwaltungsbehörde kann die Durchführung eines Vorhabens außerhalb des Programmgebietes in begründeten Fällen unter den zusätzlichen Voraussetzungen gemäß Artikel 63Abs.3 der Verordnung (EU) 2021/
•Eine Förderung von Projekten nach Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/1057 bleibt unbenommen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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