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💰 Zuschuss

Förderung von Vorhaben zur Optimierungder betrieblichen Ressourceneffizienzund zur Förderung der Kreislaufwirtschaft(Richtlinien „Betriebliche Ressourceneffizienz“)

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 40%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@nbank.de
📞
+49 511 30031-0
📞
+49 511 30031-11
📞
021/1060
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www.nbank.de
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portal.nbank.de

Zielgruppen

forschungregional

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben zur Steigerung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Sie erhalten die Förderung für betriebliche Investitionen Außerdem können Sie als Forschungseinrichtung, die mitKMUzusammenarbeitet, eine Förderung für die Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben einschließlich der konzeptionellen Umsetzung der Ergebnisse mit dem Fokus aufKMUin Niedersachsen erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Sie können Ihren Antrag jährlich zu 2 Terminen stellen, die im Internet veröffentlicht werden.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäßKMU-Definition derEUder gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Niedersachsen, im Fall von Studien und Ideenwettbe
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Gefördert werden Vorhaben, die im jeweiligen Programmgebiet der Regionenkategorien (SER/ÜR) durchgeführt werden (Artikel 108Abs.2 Buchst. b und c der Verordnung [EU] 2021/1060). Eine Förderung von
•4.2 Antragsberechtigt hinsichtlich der Fördergegenstände nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 sind ausschließlich Antragsteller, die eine Betriebsstätte in Niedersachsen betreiben.
•4.3 Antragsberechtigt hinsichtlich der Fördergegenstände nach Nummer 2.1.3 sind universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Zusammenarbeit mitKMUin Niedersachsen. Im Antrag ist darzu

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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