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💰 Zuschuss

Förderung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@lwk-niedersachsen.de
📞
0511 36650
📞
0511 36651505
🔗
www.agrarfoerderung-niedersachsen.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen bei Investitionen in mobile oder teilmobile Schlachteinheiten, mobile oder teilmobile Molkereien sowie Investitionen in regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens aberEUR5.000 und maximalEUR100.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Stichtagen an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Abteilung 2.1 (Agrarförderung).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Sitz und Unternehmensstandort in Niedersachse
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.
•4.1 Vom Antragsteller ist eine Berechnung über die Wirtschaftlichkeit des Projekts vorzulegen. Die für die Kalkulation geltenden Annahmen müssen nachvollziehbar, erreichbar und plausibel sein.
•Das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung muss positiv sein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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