Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bei Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebiets Niedersächsische Nordseeküste, die der Strategie für eine integrierte örtliche Entwicklung des Fischwirtschaftsgebiets Niedersächsische Nordseeküste entsprechen. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Die Ausgaben müssen bei öffentlich-rechtlichen Antragstellenden mindestensEUR10.000 und bei privatrechtlichen Antragstellenden mindestensEUR3.000 betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein. Die Auswahl der förderfähigen Vorhaben nimmt die „Lokale Fischereiaktionsgruppe“ (FLAG) vor.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG