Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Projekten zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von zugewanderten Menschen und ihrem Engagement in der Gesellschaft sowie bei Projekten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Sie erhalten die Förderung für Projekte mit folgenden Schwerpunkten: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Als Gebietskörperschaft müssen Sie mindestensEUR2.500 erhalten. Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
§ 44 LHO
Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Teilhabe zugewand