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💰 Zuschuss

Teilhabe zugewanderter Menschen und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

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PoststelleLSOldenburg@ls.niedersachsen.de
📞
0441 22290
📞
0441 22297470
🔗
soziales.niedersachsen.de

Zielgruppen

jugendkulturmigrantensozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Projekten zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von zugewanderten Menschen und ihrem Engagement in der Gesellschaft sowie bei Projekten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Sie erhalten die Förderung für Projekte mit folgenden Schwerpunkten: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Als Gebietskörperschaft müssen Sie mindestensEUR2.500 erhalten. Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften als juristische Personen des öffentlichen Rechts, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie geme
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist ein zielorientiertes Konzept. In der Projektbeschreibung sind
•ausreichend darzulegen.
•4.2 Darüber hinaus hat der Antragsteller darzulegen, anhand welcher Indikatoren die Zielerreichung messbar sein wird und wie die Auswertung der Projektergebnisse erfolgen wird.

Rechtsgrundlagen

§ 44 LHO

Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Teilhabe zugewand

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