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💰 Zuschuss

Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg (Richtlinie Metropolregion H BS GÖ WOB)

Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 60%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@arl-lw.niedersachsen.de
📞
05121 9129800
📞
05121 9129902
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www.arl-lw.niedersachsen.de
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metropolregion.de

Zielgruppen

forschunginternationalregional

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Projekte freiwilliger Zusammenschlüsse im Gebiet der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg. Als Zusammenschluss verständigen Sie sich auf eigenständige Entwicklungskonzepte, legen vorrangige Handlungsfelder fest und setzen sie um. Sie erhalten die Förderung für Außerdem werden Modellvorhaben mit besonderer Wirksamkeit für die Entwicklung der Metropolregion gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einem Projektvolumen von mindestensEUR60.000 und einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 15.9. eines Jahres für das Folgejahr an das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Gefördert werden Projekte,
•4.2 Die Projekte müssen die Ziele des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung gemäß den klimaschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Die Projekte beachten die Chancengleichheit (z.B.Inklusion, Nic

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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