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💰 Zuschuss

Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen (EFRE-Programmgebiete)

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 60%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@nbank.de
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+49 511 30031-0
📞
+49 511 30031-11
📞
021/1060
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www.nbank.de
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portal.nbank.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareMobilität & LogistikProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Durchführung von Maßnahmen im Bereich der hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastruktur. Sie erhalten die Förderung für die Erschließung, der Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten einschließlich der damit in Verbindung stehenden Anbindung an die Verkehrsnetze außerhalb derGRW-Fördergebiete. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger von Infrastrukturmaßnahmen, außerdem juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie juristische Perso
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die Regelungen der Nummern 3.1 bis 3.2.2.1, mit Ausnahme der Nummer 3.2.1.1, desGRW-Koordinierungsrahmens sind einzuhalten.
•4.2 Infrastrukturmaßnahmen werden nur gefördert, wenn ein belegbarer Bedarf zur Entwicklung hochwertiger Industrie- und Gewerbeflächen besteht. Auf den geförderten Gewerbeflächen sind wachsende und in
•4.3 Eine Zuwendung darf nur gewährt werden, wenn eine gesicherte Gesamtfinanzierung des jeweiligen Projekts im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips vorgewiesen wird.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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