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💰 Zuschuss

Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 70%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
Team6SL1@ls.niedersachsen.de
📞
0541 5845345
🔗
soziales.niedersachsen.de

Zielgruppen

forschungjugendmigrantensozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben, die dazu beitragen, strukturfördernde Maßnahmen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements sicherzustellen und zu erweitern. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Sach- und Personalausgaben. Die Höhe des Zuschusses beträgt Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. des Jahres für das folgende Jahr an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Osnabrück. Beachten Sie bitte, dass die jährliche Frist nicht für die Förderung von Einzelprojekten im Jahr 2023 zur Akquise Freiwilliger zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts gilt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements tätig sind.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Sach- und Personalausgaben der Freiwilligenagenturen sind zuwendungsfähig unter der Voraussetzung, dass
•4.1.1 sie mindestens folgende Leistungen erbringen:
•4.1.2 sie folgende Mindeststandards erfüllen:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Team6SL1@ls.niedersachsen.de
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