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💰 Zuschuss

Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

Niedersächsisches Kultusministerium

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 60%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@nbank.de
📞
+49 511 30031-0
📞
+49 511 30031-11
📞
021/1060
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www.nbank.de
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portal.nbank.de

Zielgruppen

frauenjugendseniorensozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie Auszubildende übernehmen, deren Ausbildungsvertrag wegen einer Insolvenz oder beantragten Insolvenz oder wegen einer Stilllegung/Schließung des ausbildenden Betriebs vorzeitig beendet wurde. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zur Ausbildungsvergütung. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“ und bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•mit Betriebs- oder Ausbildungsstätte in Niedersachsen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die Betriebsstätte oder die Ausbildungsstätte der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers und damit der Ort der Durchführung des Projekts muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regione
•DieEFRE/ESF+-Verwaltungsbehörde kann die Durchführung eines Vorhabens außerhalb des Programmgebietes in begründeten Fällen unter den zusätzlichen Voraussetzungen gemäß Artikel 63 Abs. 3 der Verordnung

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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