Niedersächsisches Kultusministerium
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 60%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie Auszubildende übernehmen, deren Ausbildungsvertrag wegen einer Insolvenz oder beantragten Insolvenz oder wegen einer Stilllegung/Schließung des ausbildenden Betriebs vorzeitig beendet wurde. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zur Ausbildungsvergütung. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“ und bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG