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💰 Zuschuss

Transparenz schaffen – von der Ladentheke bis zum Erzeuger

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 85%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
info@lwk-niedersachsen.de
📞
+49 511 3665-0
📞
+49 511 3665-1505
📞
0180-3565
🔗
www.agrarfoerderung-niedersachsen.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als anerkannten regionalen Bildungsträger bei der Durchführung von Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung. Sie erhalten die Förderung für Ihre Ausgaben für folgende Veranstaltungstypen, die Sie in Zusammenarbeit mit Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft oder dem Bildungssektor und weiteren Akteurinnen und Akteuren durchführen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Richten Sie Ihren Antrag zur Durchführung von Maßnahmen beziehungsweise zur Anerkennung als regionaler Bildungsträger bitte jährlich im Zeitraum vom 1.3. bis zum 30.4. an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Standort Hannover.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen aus der Land- und Ernährungswirtschaft oder dem Bildungssektor mit Sitz in Niedersachsen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden unter anderem
•Voraussetzung für die Förderung ist eine gültige Anerkennung als regionaler Bildungsträger nach Nummer 7.3.1.

Rechtsgrundlagen

§ 44 LHO

Richtlinie Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Veranstaltung

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