Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt den Aufbau neuer sowie die Stärkung bereits bestehender Gesundheitsregionen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Etablierung beziehungsweise zum Erhalt folgender Strukturen: Außerdem erhalten Sie die Förderung für die Entwicklung und Umsetzung Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedochEUR20.000. Für neue Versorgungs- und/oder Kooperationsprojekte erhalten Sie einen Zuschuss von bis zuEUR80.000 für maximal 2 Jahre. Richten Sie bitte Ihren Antrag bis zum 15.9. des vorausgehenden Jahres an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG