Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 80%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF)+ bei Vorhaben zur Öffnung von niedersächsischen Hochschulen für beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und vor allem ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Sie erhalten die Förderung für die bedarfsgerechte Entwicklung und/oder Erprobung von Vorhaben, bei denen niedersächsische Hochschulen und niedersächsische Einrichtungen der Erwachsenenbildung zusammenarbeiten, werden bevorzugt gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei ausESF+-Mitteln Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate, bei Projekten, die sowohl Entwicklung als auch Erprobung zum Gegenstand haben, 36 Monate. Reichen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das Kundenportal bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)