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💰 Zuschuss

Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement – Gute Nachbarschaft

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 75%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
gutenachbarschaft@nbank.de
📧
geschaeftsstelle@lag-nds.de
📞
0511 300319913
📞
0511 30031-9913
🔗
www.nbank.de
🔗
www.gwa-nds.de

Zielgruppen

migrantensozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune, Verband der Wohlfahrtspflege, kirchliche Organisation oder Kammer bei der Durchführung von Modellprojekten zur Stärkung von Nachbarschaften und Wohnquartieren durch Integration und der Teilhabe. Sie erhalten die Förderung Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximalEUR60.000 für ein Projekt undEUR120.000 für mehrere Projekte für einen Förderzeitraum von 36 Monaten. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR10.000 beziehungsweise beiEUR25.000 für Gemeinden. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Bevor Sie Ihren Antrag dort stellen, müssen Sie eine „Inhaltliche Projektdarstellung“ bei der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Soziale Brennpunkte Niedersachsene.V.einreichen. Lassen Sie sich im Vorfeld bitte frühzeitig durch die NBank und die LAG beraten. Die Bewertung Ihres Antrags erfolgt im Rahmen von Wettbewerben. Die Stichtage werden im Internet veröffentlicht.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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gutenachbarschaft@nbank.de
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geschaeftsstelle@lag-nds.de
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