Förderbetrag
—
Förderquote
bis 75%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune, Verband der Wohlfahrtspflege, kirchliche Organisation oder Kammer bei der Durchführung von Modellprojekten zur Stärkung von Nachbarschaften und Wohnquartieren durch Integration und der Teilhabe. Sie erhalten die Förderung Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximalEUR60.000 für ein Projekt undEUR120.000 für mehrere Projekte für einen Förderzeitraum von 36 Monaten. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR10.000 beziehungsweise beiEUR25.000 für Gemeinden. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Bevor Sie Ihren Antrag dort stellen, müssen Sie eine „Inhaltliche Projektdarstellung“ bei der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Soziale Brennpunkte Niedersachsene.V.einreichen. Lassen Sie sich im Vorfeld bitte frühzeitig durch die NBank und die LAG beraten. Die Bewertung Ihres Antrags erfolgt im Rahmen von Wettbewerben. Die Stichtage werden im Internet veröffentlicht.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)