Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei forstwirtschaftlichen Vorhaben. Dies erfolgt mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer geplanten Maßnahme ab. Bitte beachten Sie die Bagatellgrenze von EUR 1.000 je Antrag beziehungsweise von EUR 500,00 je Antrag für Jungbestandespflege. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der für Sie zuständigen Regionalstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Stichtage für die Antragstellung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG