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💰 Zuschuss

Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@lwk-niedersachsen.de
📞
+49 511 3665-0
📞
+49 511 3665-1505
📞
020/2008
🔗
www.agrarfoerderung-niedersachsen.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei forstwirtschaftlichen Vorhaben. Dies erfolgt mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer geplanten Maßnahme ab. Bitte beachten Sie die Bagatellgrenze von EUR 1.000 je Antrag beziehungsweise von EUR 500,00 je Antrag für Jungbestandespflege. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der für Sie zuständigen Regionalstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Stichtage für die Antragstellung.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Besitzerinnen oder Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie deren Zusammenschlüsse.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Beachten Sie bitte außerdem die spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Förderbereiche.
•Keine Förderung erhalten
•3.1 Die Maßnahmen müssen den Grundsätzen und Zielen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft gemäß § 11 NWaldLG in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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