Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Verband oder Verein bei der Durchführung von Bildungsveranstaltungen. Durch die Unterstützung können Sie die Teilnahmekosten senken und den Verdienstausfall ehrenamtlich tätiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgleichen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bei Bildungsveranstaltungen je nach Dauer zwischen EUR 7,50 und EUR 23,00 je Tag und Teilnehmenden. Für den Ausgleich von Verdienstausfall beträgt Ihr Zuschuss bis zu EUR 100,00 für jeden vollen Arbeitstag unbezahlter Freistellung. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00. Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Bei der Antragstellung müssen Sie die voraussichtliche Teilnehmendenzahl, die voraussichtliche Zuwendungshöhe und die von Ihnen vorgesehenen Themenbereiche angeben.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027)
Europäische Kommission
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027)
Europäische Kommission