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💰 Zuschuss

Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 70%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@lfi-mv.de
📞
+49 385 6363-0
📞
+49 385 6363-1212
📞
00042-021
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www.lfi-mv.de
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www.mv-serviceportal.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als nicht wirtschaftlich tätige Organisation mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung von Vorhaben zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Sie erhalten die Förderung vor allem für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens und beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass
•a) das Projekt in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird,
•b) die zuwendungsfähigen Ausgaben grundsätzlich mindestens 20.000 Euro betragen oder, sofern es sich ausschließlich um Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen hande

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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