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💰 Zuschuss

Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@lfi-mv.de
📞
+49 385 6363-0
📞
+49 385 6363-1212
📞
021/1060
🔗
www.lfi-mv.de

Zielgruppen

forschungregional

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & LogistikProduktion & IndustrieTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Vorhaben für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, wenn sie für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich sind. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 60 Prozent, wenn bestimmte Kriterien vorliegen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Davon abweichend beträgt die Höhe der Förderung für Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen (Ausnahme: Zuwendungen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen).
•4.1 Allgemeine Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen
•4.1.1 Das Vorhaben muss im Zusammenhang mit der Schaffung und Sicherung gewerblicher Arbeitsplätze notwendig sein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

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