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💰 Zuschuss

Gründungsstipendien

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und ArbeitMecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

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Förderquote

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Eigenanteil

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Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@gsa-schwerin.de
📞
0385 557750
📞
0385 5577540
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www.gsa-schwerin.de
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www.mv-serviceportal.de

Zielgruppen

forschungkultursozial

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmenTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Ihrem Gründungsvorhaben in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder Kreativwirtschaft. Ihre Gründung ist nachhaltig und hat einen hohen Innovationsgehalt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zum Lebensunterhalt. Die Höhe der Förderung beträgtEUR1.200 für maximal 18 Monate. Außerdem können Sie einen Kinderzuschlag vonEUR100,00 je Kind und Monat erhalten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst reichen Sie bitte eine Projektidee bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) ein. Wenn Ihre Projektidee positiv bewertet wurde, können Sie anschließend Ihren Antrag bei der GSA stellen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ein neues Unternehmen gründen wollen oder deren Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass sich sowohl der Hauptwohnsitz des Antragstellers als auch der Betriebssitz des zu gründenden oder bereits gegründeten Unternehmens in Meck
•4.2 Hauptgeschäftsgrundlage müssen neuartige Produkte oder Dienstleistungen mit hohem Innovationsgrad sein. Diese sollen auf ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder kreativwirtschaft
•4.3 Bei der geplanten Unternehmensgründung oder dem schon gegründeten Unternehmen muss eine nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussicht im Sinne einer tragfähigen Vollexistenz des Antragstellers erken

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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