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Mikrodarlehen zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@gsa-schwerin.de
📞
0385 557750
📞
0385 5577540
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www.gsa-schwerin.de
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www.mv-serviceportal.de

Zielgruppen

seniorensozial

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandelHandwerkIT & SoftwareProduktion & IndustrieSozialunternehmenTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Finanzierung der Neugründung oder der Übernahme eines Unternehmens vor Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit sowie in den ersten 3 Jahren nach Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens für eine vorhabenbezogene Finanzierungslücke beträgt bis zuEUR25.000 bei einer Laufzeit von maximal 6 Jahren. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA). Sie können eine kostenlose Beratung durch die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder eine Festigung ihres Unternehmens innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit planen
•Bestimmte Branchen und Berufsgruppen sind von der Förderung ausgeschlossen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden Gründungen als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften.
•4.1 Der Antragsteller muss den Hauptwohnsitz und den zukünftigen Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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