Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Finanzierung der Neugründung oder der Übernahme eines Unternehmens vor Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit sowie in den ersten 3 Jahren nach Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens für eine vorhabenbezogene Finanzierungslücke beträgt bis zuEUR25.000 bei einer Laufzeit von maximal 6 Jahren. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA). Sie können eine kostenlose Beratung durch die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG