Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und UmweltMecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 70%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Tierzucht nach dem Tierschutzgesetz. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt der zuwendungsfähigen Ausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. für das jeweils folgende Jahr beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG