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💰 Zuschuss

Förderung der Tierzucht

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und UmweltMecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 70%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
foerderung@lallf.mvnet.de
📞
0385 58861000
📞
0381 4001510
🔗
www.lallf.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltHandelIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Tierzucht nach dem Tierschutzgesetz. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt der zuwendungsfähigen Ausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. für das jeweils folgende Jahr beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Zuchtverbände, endbegünstigt sind Halterinnen und Halter von Tierarten nach dem Tierzuchtgesetz. Unternehmerisch tätige Endbegünstigte müssen Kleinstunternehmen, kleine oder mit
•Die Förderung der Tierzucht ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
•4.1 Zuwendungen werden nur für die Tiere gewährt, die nach einem in Mecklenburg-Vorpommern genehmigten Zuchtprogramm gezüchtet und in Mecklenburg-Vorpommern gehalten werden.
•4.2 Über die zu erbringende verbilligte Leistung ist zwischen dem Endbegünstigten und dem Zuchtverband ein Vertrag oder eine Vereinbarung im Rahmen einer Mitgliedschaft abzuschließen. Der Vertrag oder

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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foerderung@lallf.mvnet.de
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