Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ). Die Förderung erhalten Sie für Projekte in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, in Einrichtungen der Kindertagesförderung, Denkmalpflege, Kultur, Demokratie, Flüchtlingsarbeit, des Sports oder in Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten nach den Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgtEUR185,00 je Monat, an dem ein junger Mensch am FSJ teilnimmt. Beachten Sie bitte, dass für eine Förderung nur Teilnehmendenmonate mit einer Teilnahme von mindestens 6 Tagen am FSJ berücksichtigt werden. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG