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💰 Zuschuss

Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
📞
+49 385 588-59000
📞
+49 385 509-59000
📞
00000-2021
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www.lagus.mv-regierung.de
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www.mv-serviceportal.de

Zielgruppen

jugendkultursozial

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ). Die Förderung erhalten Sie für Projekte in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, in Einrichtungen der Kindertagesförderung, Denkmalpflege, Kultur, Demokratie, Flüchtlingsarbeit, des Sports oder in Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten nach den Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgtEUR185,00 je Monat, an dem ein junger Mensch am FSJ teilnimmt. Beachten Sie bitte, dass für eine Förderung nur Teilnehmendenmonate mit einer Teilnahme von mindestens 6 Tagen am FSJ berücksichtigt werden. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Der Zuwendungsempfänger muss als Träger des FSJ nach den Bestimmungen des JFDG in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen sein.
•4.2 Der Zuwendungsempfänger muss erklären, dass die Bestimmungen des JFDG während der Durchführung des Projektes eingehalten werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
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