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💰 Zuschuss

Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gigabitförderrichtlinie – GigabitFöRL M-V)

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
breitband-mobilfunkausbau-mv@im.mv-regierung.de
📞
0385 58811340
📞
00000-2021
🔗
www.regierung-mv.de

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie beim Ausbau leistungsfähiger Gigabitnetze in Regionen, in denen ein marktgetriebener Ausbau nicht zu erwarten ist, durch Aufstockung der Fördermittel aus dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Das Land erhöht den je nach Art des Vorhabens gewährten Fördersatz des Bundes auf einen Gesamtfördersatz von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dementsprechend beträgt die Höhe des Landeszuschusses 40 Prozent, 30 Prozent oder 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Unterstützung bei der Umsetzung Ihres Vorhabens erhalten Sie durch das Breitbandkompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern, Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft sowie Zweckverbände, wenn ihre Mitglieder ausschließlich Geme
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die Bewilligung einer Zuwendung kommt nur in Betracht, wenn und soweit ein Markterkundungsverfahren gemäß § 4 der Gigabit-Rahmenregelung ergeben hat, dass ein marktgetriebener Ausbau im Projekt ni
•4.2 Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, bei der Antragstellung zu prüfen und zu erklären, ob und inwieweit für das Projekt weitere Zuwendungsmittel durch sie, Begünstigte oder Dritte in Frage k
•4.3 Eine mehrfache Zuwendung in aufeinanderfolgenden Zeiträumen für denselben Verwendungszweck ist ausgeschlossen (Grundsatz der einmaligen Zuwendung).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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breitband-mobilfunkausbau-mv@im.mv-regierung.de
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0385 58811340
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