Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als ausländische Studierende oder ausländischen Studierenden ab dem 4. Fachsemester, wenn Sie unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage gekommen sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form von Stipendienzahlungen. Sie erhalten bis zu 80 Prozent des Betrages, der nach dem Aufenthaltsgesetz zur Sicherung des Lebensunterhalts erforderlich ist für maximal 12 Monate. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Akademische Auslandsamt Ihrer Hochschule.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG