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💰 Zuschuss

Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 60%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@gsa-schwerin.de
📞
0385 557750
📞
0385 5577540
🔗
www.gsa-schwerin.de
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www.mv-serviceportal.de

Zielgruppen

sozial

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmenTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben der berufsbegleitenden Qualifizierung. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Inhaberin oder Inhaber eines Unternehmens, Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte i
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.
•4.1 Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass die betroffenen Beschäftigten aus Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern stammen.
•4.2 Die Gewährung einer Zuwendung setzt voraus, dass die Beratungs- und Qualifizierungsleistungen von geeigneten externen Dienstleistern erbracht werden, die weder mit dem Antragsteller ein verbundene

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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