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💰 Zuschuss

Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und UmweltMecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

📧
poststelle@lm.mv-regierung.de
📞
+49 385 588-0
📞
+49 385 588-16024
📞
021/1060
🔗
www.aquakultur-mv.de

Zielgruppen

forschungkulturregionalsozial

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bei Vorhaben der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft. Sie erhalten die Förderung in diesen Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrem Vorhaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben je Vorhaben müssen normalerweise mindestensEUR5.000 betragen, für einzelne Förderbereiche gelten andere Mindestbeträge. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt oder an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind abhängig von der Art des Vorhabens
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•5.1 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen
•5.1.1 Zuwendungsempfänger müssen ihren Geschäfts- und Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben oder deren Verlegung nach Mecklenburg-Vorpommern nachweisen. Soweit sie über keinen Geschäfts- und Be
•5.1.2 Gegen Zuwendungsempfänger darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Fischerei

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschu

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021/1060
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