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💰 Zuschuss

Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@mv-filmfoerderung.de
📞
0385 59587491
🔗
www.mv-filmfoerderung.de

Zielgruppen

behindertekulturregional

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Die MV Filmförderung GmbH unterstützt Sie als Kinobetreiber bei Investitionen in Ihr Kino beziehungsweise Ihre Kinos in Mecklenburg-Vorpommern. Sie erhalten die Förderung für die folgenden investiven Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, dabei vorrangig für Vorhaben, die zur Reduzierung von Ansteckungsgefahren (vor allem mit dem SARS-CoV-2-Virus) in der Abspielstätte erforderlich sind: Außerdem können Sie eine Förderung für investive Maßnahmen bekommen, die den besonderen Anforderungen der Entwicklung im ländlichen Raum gerecht werden, beispielsweise für Investitionen in Kassensysteme für das mobile Kino und die Anschaffung oder Erweiterung von mobiler beziehungsweise Open-Air-Projektions- und sonstiger Abspieltechnik, digitale Projektions- und Tontechnik sowie damit verbundenes Zubehör. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens jedochEUR60.000 für Kinos mit 1 Saal beziehungsweiseEUR45.000 pro Leinwand für Kinos mit 2 und mehr Sälen, ingesamt jedoch maximalEUR100.000 pro Kino. Zuschüsse in Höhe von mehr alsEUR30.000 werden nur gewährt, wenn Förderungen Dritter (vor allem derFFA) nicht möglich sind. Im Fall einer Kofinanzierung zum Zukunftsprogramm Kino derFFAkann der Kofinanzierungsanteil für gewerbliche und nichtgewerbliche Kinos bis zu 90 Prozent, gemindert um den Anteil derFFA, betragen, maximal jedochEUR60.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die MV FilmförderungGmbH. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine Beratung in Anspruch nehmen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen, die mit oder an mindestens einer in Mecklenburg-Vorpommern gelegenen Kinospielstätte einen
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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