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💰 Zuschuss

Kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung in Mecklenburg-Vorpommern

MV Filmförderung GmbH

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@mv-filmfoerderung.de
📞
0385 59587491
🔗
www.mv-filmfoerderung.de
🔗
mv-filmfoerderung.antragsverwaltung.de

Zielgruppen

kultur

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Die MV FilmförderungGmbHunterstützt Sie bei Vorhaben, die die audiovisuell geprägte Kulturwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern quantitativ und qualitativ stärken und weiterentwickeln. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu festgelegten Terminen an die MV FilmförderungGmbH. Für die Bereiche Talentförderung, Branchenveranstaltungen und Abspiel können Sie Ihren Antrag ganzjährig einreichen. Beantragen Sie eine Förderung für die Bereiche Stoffentwicklung, Produktion, Projektentwicklung, Verleih, Vertrieb oder Präsentation, stellen Sie Ihren Antrag bitte online über das Antragsportal. Beachten Sie bitte, dass vor Ihrer Antragstellung ein Vorgespräch stattgefunden haben muss.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Der Antragsteller/die Antragstellerin muss zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung seinen Wohn- oder Geschäftssitz oder eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben.
•Die beantragten Projekte müssen ein qualitativ förderwürdiges Projektergebnis erwarten lassen. Es können nur solche Projekte gefördert werden, die die Würde des Menschen achten, die Grundrechte respek
•Die in Mecklenburg-Vorpommern vorgesehenen Ausgaben (Regionaleffekt) müssen mindestens in der Höhe der beantragten Förderung kalkuliert sein. (Regionaleffekt 100%). Der Regionaleffekt ist wesentlicher

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@mv-filmfoerderung.de
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0385 59587491
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