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💰 Zuschuss

Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

international

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zusammenschlüsse von Gemeinden (zum Beispiel Zweckverbände).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben an Radschnellwegen im Sinne der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder in Verbindung mit dem Bundesfernstraßenge
Nicht gefördert werden außerdem
4.1 Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass das Vorhaben

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareMobilität & LogistikTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Kommune bei Investitionen, die der Verbesserung Ihres Radverkehrsnetzes dienen. Gefördert werden vorzugsweise interkommunale Vorhaben, vor allem Stadt-Umland-Verbindungen, zu denen auch Vorhaben zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze gehören. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Als finanzschwache Kommune können Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG