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💰 Zuschuss

Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und UmweltMecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 30%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@staluwm.mv-regierung.de
📞
0385 595860
📞
0385 59586570
🔗
www.mv-serviceportal.de

Zielgruppen

kulturregionalsenioren

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandelHandwerkIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Gründung und Erweiterung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum. Sie erhalten die Förderung für Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte, um nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten zu schaffen und zu entwickeln. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt Ihr Investitionsvolumen muss mindestensEUR10.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen nachKMU-Definition derEUmit Betriebsstätte außerhalb von Ober- und Mittelzentren
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden unter anderem
•4.1 Allgemeine Anforderungen
•Der Zuwendungsempfänger hat

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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