Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und UmweltMecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 30%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Gründung und Erweiterung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum. Sie erhalten die Förderung für Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte, um nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten zu schaffen und zu entwickeln. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt Ihr Investitionsvolumen muss mindestensEUR10.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG