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💰 Zuschuss

Strukturentwicklungsmaßnahmen

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
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+49 385 588-59000
📞
+49 385 509-59000
📞
021/1060
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www.regierung-mv.de
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www.mv-serviceportal.de

Zielgruppen

regionalsozial

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmenTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) bei der Durchführung von Strukturentwicklungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen oder zu sichern, und so die wirtschaftliche Entwicklung stärken. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 55 Prozent, in Regionen mit besonderen arbeitsmarktlichen Herausforderungen sowie in ländlichen Gestaltungsräumen bis zu 65 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Personalkosten. Die Laufzeit des Projekts beträgt 1 Jahr. Wird Ihrer Förderung erneut zugestimmt, können Sie eine Verlängerung der Förderung um 1 Jahr erhalten. Wenn Sie ein regionales Projekt planen, richten Sie Ihren Antrag bitte über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit an das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Bei überregionalen Projekten reichen Sie Ihren Antrag bitte über das zuständige Ministerium ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Zuwendungsempfänger müssen in fachlicher und organisatorischer Hinsicht für die Durchführung des Vorhabens geeignet sein.
•Die Gewährung der Zuwendung für regionale Projekte setzt ein positives Votum des zuständigen Regionalbeirates voraus.
•Die Gewährung der Zuwendung für überregionale Projekte setzt eine positive Entscheidung des zuständigen Ministeriums voraus.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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