Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und ArbeitMecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 60%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben, die der Integration von Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen in den allgemeinen Arbeitsmarkt dienen. Sie erhalten die Förderung für Projekte, Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben auf Basis von Kostenpauschalen. Ihren Antrag richten Sie bitte über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG