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💰 Zuschuss

Förderung von Integrationsprojekten

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und ArbeitMecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 60%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
📞
+49 385 588-59000
📞
+49 385 509-59000
📞
021/1060
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www.lagus.mv-regierung.de
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www.mv-serviceportal.de

Zielgruppen

frauenmigrantenregionalsozial

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmenTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben, die der Integration von Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen in den allgemeinen Arbeitsmarkt dienen. Sie erhalten die Förderung für Projekte, Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben auf Basis von Kostenpauschalen. Ihren Antrag richten Sie bitte über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Zuwendungsempfänger müssen in fachlicher und organisatorischer Hinsicht für die Durchführung des Vorhabens geeignet sein, indem sie über themen- und zielgruppenbezogene Projekterfahrung verfügen.
•4.2 Für die Gewährung der Zuwendung auf regionaler Ebene ist ein positives Votum des zuständigen Regionalbeirates Voraussetzung.
•4.3 Die Vorhaben müssen einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit durch Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden erwarten lassen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
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+49 385 588-59000
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021/1060
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