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💰 Zuschuss

Zuwendungen zur Projektförderung im Seniorenbereich

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
📞
0385 58859000
📞
0385 50959000
🔗
www.lagus.mv-regierung.de
🔗
www.mv-serviceportal.de

Zielgruppen

regionalseniorensozial

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Projekten, mit denen Sie die gesellschaftspolitischen Potenziale älterer Menschen aktivieren und die Weiterentwicklung in seniorenrelevanten Themenbereichen voranbringen. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bis spätestens 31.10. für das folgende Jahr an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern und die Gebietskörperschaften des Landes.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Geförderte Projekte müssen in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die außerhalb des Landes durchgeführt werden, können ausnahmsweise bei Vorliegen eines
•4.2 Im Interesse einer sinnvollen Koordination regionaler Ressourcen ist eine Kooperation mit vor Ort bestehenden Strukturen, insbesondere mit Mehrgenerationenhäusern, Mitmachzentralen und Seniorenver
•4.3 Die Zuwendungen setzen grundsätzlich einen angemessenen Eigenbeitrag von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben voraus.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
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0385 58859000
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0385 50959000
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www.lagus.mv-regierung.de
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