Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Kontakt- und Informationsstelle bei Maßnahmen, mit denen die Bereitschaft zur Selbsthilfe gefördert, der Zugang zur Selbsthilfe erleichtert sowie die Qualität, Stabilität und Kontinuität der Arbeit der Selbsthilfegruppen gefördert wird. Die Förderung erhalten Sie für Projekte und Maßnahmen zur Förderung sowohl gesundheitlicher als auch sozialer Selbsthilfe. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aberEUR22.500 Ihrer Personal- und Sachausgaben pro Jahr. Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens zum 31.10. des Vorjahres an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG