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💰 Zuschuss

Richtlinie Integrationsfonds

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
📞
+49 385 588-59000
📞
+49 385 509-59000
📞
018/005-17
🔗
www.lagus.mv-regierung.de
🔗
www.mv-serviceportal.de

Zielgruppen

kulturmigrantensozial

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben zur gesellschaftlichen Integration von Geflüchteten. Die Förderung erhalten Sie vor allem für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze beträgtEUR1.000. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.10. des vorangehenden Jahres an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind normalerweise
•in Mecklenburg-Vorpommern, in denen Geflüchtete sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber leben.
•Als Antragstellerin und Antragsteller können Sie den Zuschuss an Vereine, Stiftungen, andere Körperschaften sowie Initiativen und natürliche Personen als Letztempfänger weiterleiten.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Gefördert werden können Vorhaben und Projekte in Mecklenburg-Vorpommern. Die Durchführung von Vorhaben und Projekten außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann in begründeten Einzelfällen ge

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
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+49 385 588-59000
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+49 385 509-59000
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018/005-17
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