Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben zur gesellschaftlichen Integration von Geflüchteten. Die Förderung erhalten Sie vor allem für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze beträgtEUR1.000. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.10. des vorangehenden Jahres an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG