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💰 Zuschuss

Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Vor 5 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@lfi-mv.de
📞
0385 63630
📞
0385 63631212
🔗
www.lfi-mv.de

Zielgruppen

behinderteinternationalmigrantenregional

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Vorhaben zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Attraktivität, Barrierefreiheit, Klimabilanz oder Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Mecklenburg-Vorpommern. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie können einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent, bei Vorhaben in ländlichen Gestaltungsräumen nach dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern in der Regel bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Diese müssen mindestensEUR20.000 betragen. Baunebenkosten werden bis zu einer Höhe von 15 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind Fahrzeuge und Fahrzeugausstattungen.
•4.1 Maßnahmen nach Nummer 2 können gefördert werden,
•a) wenn sie einen Beitrag zum Ziel der „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft” des Operationellen Programms des Landes Mecklenburg-Vorpommerns

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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0385 63630
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