Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Veranstaltungen und Projekten der politischen Jugend- und Erwachsenenbildung, die nicht in der Schule stattfinden. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze beträgtEUR300,00. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG