Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 75%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben, die das Kulturgut von Vertriebenen und Flüchtlingen bewahren helfen, und bei der wissenschaftlichen Forschung dazu. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Die Bagatellgrenze beträgtEUR2.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte jeweils bis zum 15.11. für das folgende Jahr beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern.
§ 96 des
§ 25 Abs. 1 TTDSG