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💰 Zuschuss

Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 75%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@jm.mv-regierung.de
📞
0385 5880
📞
0385 5883450

Zielgruppen

forschungkulturmigranten

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben, die das Kulturgut von Vertriebenen und Flüchtlingen bewahren helfen, und bei der wissenschaftlichen Forschung dazu. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Die Bagatellgrenze beträgtEUR2.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte jeweils bis zum 15.11. für das folgende Jahr beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•die Kulturgut mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern pflegen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben mit hauptsächlich touristischem, geselligem oder politischem Charakter.
•Zuwendungen werden für Maßnahmen bewilligt,

Rechtsgrundlagen

§ 96 des

§ 25 Abs. 1 TTDSG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@jm.mv-regierung.de
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0385 5880
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