Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 80%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei bedarfsgerechten und regionalen Integrationsvorhaben, die zu einer besseren Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund beitragen. Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.10. des vorangehenden Jahres an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG