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💰 Zuschuss

Förderung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
ref340@stk.mv-regierung.de
📞
0385 58810342
📞
0385 50910342
🔗
www.regierung-mv.de

Zielgruppen

internationalkulturregional

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Projekten, die Sie im Rahmen der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften durchführen. Die Förderung erhalten Sie vor allem für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, normalerweise maximalEUR1.500. Bei Projekten mit inhaltlicher Beteiligung der Staatskanzlei beträgt die Höhe des Zuschusses maximalEUR5.000. Ihren Antrag richten Sie bitte bis 6 Wochen vor Beginn Ihres Vorhabens an die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. In Ausnahmefällen können auch Projekte von Zuwendungsempfängern mit Sitz außerhalb des Landes gefördert werden, sofern an
•4.2 Mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind von dem Zuwendungsempfänger aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Sie können auch durch andere nicht-öffentliche Mittel, zum Beispiel

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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