Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 80%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Projekten, die Sie im Rahmen der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften durchführen. Die Förderung erhalten Sie vor allem für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, normalerweise maximalEUR1.500. Bei Projekten mit inhaltlicher Beteiligung der Staatskanzlei beträgt die Höhe des Zuschusses maximalEUR5.000. Ihren Antrag richten Sie bitte bis 6 Wochen vor Beginn Ihres Vorhabens an die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG