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💰 Zuschuss

Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

sozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden sowie freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen, die in der Kriminalitätsvorbeugung arbeiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
4.1 Der Zuwendungsempfänger muss seinen Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben.
4.2 Antragsteller, die Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen Stellen des Landes erhalten, werden nicht berücksichtigt.
4.3 Die Arbeit der KPR auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte wird nur gefördert, wenn folgende Mindeststandards erfüllt werden:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Durchführung von Präventionsprojekten, die unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen. Außerdem wird die Arbeit der Kommunalen Präventionsräte (KPR) auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte unterstützt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens jedochEUR1.000. Als kommunaler Präventionsrat müssen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 30.9. für das folgende Jahr an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern richten. Geht es um die Förderung von Projekten, müssen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10 für das folgende Jahr beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern einreichen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG