Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Durchführung von Präventionsprojekten, die unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen. Außerdem wird die Arbeit der Kommunalen Präventionsräte (KPR) auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte unterstützt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens jedochEUR1.000. Als kommunaler Präventionsrat müssen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 30.9. für das folgende Jahr an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern richten. Geht es um die Förderung von Projekten, müssen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10 für das folgende Jahr beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern einreichen.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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