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🤝 Beteiligung

Gründungshilfe für technologieorientierte Unternehmen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

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Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@genius-vc.de
📞
0385 3993 500
📞
+49 (385) 3993500
📞
0385 3993510

Zielgruppen

forschungfraueninternational

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandelIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Die GENIUS Venture CapitalGmbH(GVC) übernimmt für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage des Venture Capital Fonds MV Beteiligungen an technologieorientierten Unternehmen. Sie erhalten die Mittel für den Aufbau des Unternehmens, für Forschung und Entwicklung, Markteinführung, den Aufbau der Produktion sowie für die Internationalisierung der Geschäftstätigkeit. Die Förderung erhalten Sie als offene Beteiligung sowie bei Bedarf zusätzlich durch eigenkapitalähnliche Mittel (stille Beteiligung, Wandeldarlehen). Die Höhe der Beteiligung ist abhängig von Ihrem Kapitalbedarf und den beihilferechtlichen Voraussetzungen und beträgt bis zuEUR1,5 Millionen, im Einzelfall bisEUR3 Millionen. Größere Investments können gegebenenfalls im Co-Venturing mit anderen Beteiligungsgesellschaften erfolgen. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die GENIUS Venture CapitalGmbH.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie technologieorientierte Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen gemäßKMU-Definition derEUmit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.
•Eine Beteiligung der GENIUS Venture CapitalGmbHist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
•Eine Beteiligung des VCFMV setzt voraus, dass auf Ebene der Zielunternehmen im Rahmen von Co-Investments zusätzliche Mittel von unabhängigen privaten Investoren bereitgestellt werden. Die erforderlich
•Eine Kumulierung der dem Zielunternehmen vom VCFMV bereitgestellten Beteiligungsmittel mit anderen Arten staatlicher Unterstützung auf Ebene des Zielunternehmens ist grundsätzlich möglich. Bei der Kum

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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