Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben an Denkmalen unterschiedlicher Art, die dem Denkmalschutz entsprechen. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer denkmalbedingten Mehraufwendungen. Bei herausragendem Landesinteresse können Sie im Einzelfall eine höhere Förderung bekommen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.10. für das folgende Jahr an das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)