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💰 Zuschuss

Förderung der Jugendsozialarbeit

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
📞
+49 385 588-59000
📞
+49 385 509-59000
📞
00000-2022
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www.lagus.mv-regierung.de
🔗
www.mv-serviceportal.de

Zielgruppen

jugendkulturmigrantenregionalsozial

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF)+ bei der Durchführung der Jugendsozialarbeit. Dabei berücksichtigen Sie die unterschiedlichen Lebenslagen der jungen Menschen sowie die Bedarfe, Anliegen und Erfahrungen aller Geschlechter im Hinblick auf individuelle und soziale Entwicklung der jungen Menschen. Sie erhalten die Förderung für Jugendsozialarbeit in Form von Einzelarbeit und Gruppenarbeit sowie die dazu notwendige Netzwerk- und Gremienarbeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Jahr 2023 pauschalEUR2.685,88 je Monat und Einheit (Vollzeitstelle nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder im Sozial- und Erziehungsdienst). Die Pauschale erhöht sich ab 1.1.2024 jährlich um 2,4 Prozent. Bei Teilzeittätigkeit verringert sich die monatliche Pauschale anteilig. Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet zu erklären, dass über die beantragten Mittel hinaus zusätzlich Mittel in mindestens der Höhe der abgerechnetenESF+-Mittel für den Zuwendungszweck verwendet we

Rechtsgrundlagen

§ 44 der

§ 44 LHO

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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