Klimareferat Frankfurt am Main
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)“ ist eine Erweiterung der Richtlinie „Frankfurt frischt auf“. Daher werden wie bisher Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen sowie Zisternen und Trinkbrunnen gefördert. Neu ist, dass nun auch Solaranlagen inklusive Mini-PV, Batteriespeicher und Ladesäulen gefördert werden. Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Gemeinschaften, die auf ihren Frankfurter Grundstücken Maßnahmen umsetzen wollen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG