Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen für Jugendliche und Beschäftigte aller Altersgruppen, die der Verbesserung der Ausbildung und der beruflichen Bildung dienen. Sie erhalten die Förderung auf der Grundlage folgender Einzelbestimmungen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag für die Förderbereiche „Ausbildungsplatzförderung“ und „Ausbildungsstellen für Hauptschülerinnen und Hauptschüler“ bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Regierungspräsidium Kassel. Anträge für die „Aufstiegsprämie“ müssen Sie bei der jeweils zuständigen Kammer als Begleitstelle einreichen. Für Vorhaben in den übrigen Förderbereichen richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres jeweiligen Vorhabens elektronisch über das Antragsportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG