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🏦 Kredit

Hessen-Mikrodarlehen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
mikrodarlehen@wibank.de
📞
069 91327860
📞
069 91327855
🔗
www.wibank.de

Zielgruppen

senioren

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Hessen und die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) unterstützen Sie mit einem Förderkredit bei der Finanzierung einer Neugründung oder einer Übernahme eines Unternehmens sowie bei Festigungsvorhaben bis 5 Jahre nach Gründung. Es werden alle Investitionen und Betriebsmittel für die Gründung eines Unternehmens mitfinanziert. Dazu zählen unter anderem Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt zwischenEUR3.000 und höchstensEUR35.000 bei einer Laufzeit von 7 Jahren. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie sich bei einer Kooperationspartnerin der WIBank zu Ihrer Gründungs- beziehungsweise Ihrer Geschäftsidee beraten lassen. Die Kooperationspartnerin leitet Ihren Antrag an die WIBank weiter.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie Angehörige der Freien Berufe, die die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder eine Festigung ihres Unternehmens im Voll- oder Nebenerwerb inner
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Die Auszahlung erfolgt zu 100%. Die Kredite können in einer Summe oder in max. 2 Teilbeträgen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 9 Monate nach Zusagedatum durch die WIBank. Danach erlischt der A
•Die Auszahlungsvoraussetzungen werden grundsätzlich im Darlehensvertrag geregelt. Weitere Auszahlungsvoraussetzungen sindggf.dem Zusageschreiben zum Darlehensvertrag zu entnehmen. Darlehensnehmende si
•Antragstellende sind berechtigt, dass aus dem Förderprogramm Hessen-Mikrodarlehen gewährte Darlehen mit anderen öffentlichen Fördermitteln für das gleiche Vorhaben zu kombinieren. Die geltenden beihil

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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mikrodarlehen@wibank.de
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