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Hessen-MikroCrowd

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
mikrodarlehen@wibank.de
📞
069 91327860
📞
069 91327855
🔗
www.wibank.de

Zielgruppen

senioren

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) unterstützt Sie zusammen mit dem Land Hessen sowie der StartnextGmbHbei der Neugründung oder bei der Übernahme eines Unternehmens. Sie erhalten die Förderung in einer Kombination aus Förderdarlehen und Crowdfunding. Ein Teil der Finanzierungssumme wird über das Crowdfunding gewonnen, der andere Teil wird durch ein geändertes Hessen-Mikrodarlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zur Verfügung gestellt. Es werden alle Ihre Investitionen und Betriebsmittel für die Neugründung Ihres Unternehmens mitfinanziert. Dazu zählen unter anderem Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe Ihres Darlehens beträgt zwischenEUR3.000 und höchstensEUR35.000. Die Laufzeit Ihres Darlehens beträgt 7 Jahre. Sobald Sie Ihre Fundingsumme erreicht haben, wird Ihnen das Darlehen ausgezahlt. Die erzielte Fundingsumme bei der Startnext CrowdfundingGmbHmuss mindestensEUR5.000 betragen. Sie erhalten einmalig einen Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozent Ihres Fundingziels mit einem Höchstbetrag vonEUR1.000 pro Vorhaben. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens, während Ihrer Fundingphase oder bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Fundingphase Ihrer Crowdfundingkampagne bei Startnext mit dem entsprechenden Formular bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Freiberuflerinnen undFreiberufler, die die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder eine Festigung ihres Unternehmens im Vo
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Die Auszahlung erfolgt zu 100%. Das Hessen-Mikrodarlehen kann in einer Summe oder in max. 2 Teilbeträgen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 9 Monate nach Datum der Zusage durch die WIBank. Danac
•Die Auszahlungsvoraussetzungen werden grundsätzlich im Darlehensvertrag geregelt. Weitere Auszahlungsvoraussetzungen sindggf.dem Zusageschreiben zum Darlehensvertrag zu entnehmen. Besondere Auszahlung
•Antragstellende sind berechtigt, dass aus dem Förderprogramm Hessen – Mikrodarlehen gewährte Darlehen mit anderen öffentlichen Fördermitteln für das gleiche Vorhaben zu kombinieren. Die geltenden beih

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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