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💰 Zuschuss

Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
e-health@hmfg.hessen.de
📧
pressestelle@hsm.hessen.de
📞
0611 32190
📞
0611 3219 0
🔗
familie.hessen.de

Zielgruppen

migrantenseniorensozial

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie als intersektorales Gesundheitsnetzwerk dabei, sich mithilfe von digitalen und telemedizinischen Anwendungen mit anderen intersektoralen Gesundheitsnetzwerken zu vernetzen. Als intersektorales Gesundheitsnetzwerk sind Sie ein Zusammenschluss aus verschiedenen ambulanten und/oder stationären Gesundheitssektoren (Gesundheitsbereichen), die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch V, XI oder XII erbringen. Gesundheitssektoren sind unter anderem ambulante Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, ambulante oder stationäre Pflegedienste, (Reha-)Kliniken, Rettungsdienste, Logopädinnen und Logopäden. Sie erhalten die Förderung für Sachausgaben für Hard- und Software, für konkret zu benennende digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Implementierungen zur digitalen Vernetzung und Kommunikation der Mitglieder Ihres intersektoralen Gesundheitsnetzwerks untereinander und/oder direkt mit den Patientinnen und Patienten, das sind vor allem Außerdem erhalten Sie eine Förderung für projektbezogene Personalausgaben, die durch die Umsetzung, Durchführung und Evaluation Ihres Vorhabens unmittelbar entstehen, sowie für Gemeinkosten auf die förderfähigen direkten projektbezogenen Personalausgaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedochEUR200.000 für maximal 24 Monate. Ist Ihr Gesundheitsnetzwerk an der Umsetzung eines Landeskonzepts beteilgt, erhöht sich der Zuschuss auf 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss muss mindestensEUR25.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare per E-Mail und zusätzlich postalisch an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Referat Gesundheitspolitik.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind intersektorale Gesundheitsnetzwerke mit Sitz in Hessen. Die Anträge werden über eine Projektträgerin oder einen Projektträger gestellt, die oder der dem intersektoralen Gesundhe
•Projektträgerinnen und Projektträger können natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sein.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden unter anderem Vorhaben mit Studiencharakter und mit betriebswirtschaftlichem oder organisatorischem Charakter ohne zugrunde liegendes technologisches Konzept.
•4.1 Intersektorale Gesundheitsnetzwerke können ihre Anträge über eine Projektträgerin (Antragstellerin) oder einen Projektträger (Antragsteller) mit Sitz in Hessen stellen. Die Projektträgerin oder de

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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