Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie Einrichtungen für Menschen aller Generationen und Kulturen als Familienzentren etablieren möchten. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zuEUR18.000 pro Einrichtung und Jahr. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.10. des Vorjahres an das Regierungspräsidium Kassel.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG